


Schmuggel-Verbot für große Mengen Bargeld
Wer bei einem Grenzübergang, die Frage nach beigeführtem Bargeld in beträchtlicher Höhe wahrheitswidrig verneint, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Genau dies tat nämlich ein Ehepaar aus Norddeutschland und musste hierfür ein Ordnungsgeld in Höhe von rund 2200 Euro zahlen. Grund: Vorsätzlicher Verstoß gegen das Finanzverwaltungsgesetz. Als das Ehepaar gemeinsam auf dem Weg in die Schweiz von einem Zollbeamten am Grenzübergang Neuhaus gefragt wurde, ob Sie Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel von DM 30.000 oder mehr mit sich führen, verneinten beide, obwohl eine Damenhandtasche im Fahrzeug DM 55.000 enthielt. Ihre Argumentation, eine Anmeldepflicht des Geldes habe überhaupt nicht bestanden, weil es ihr und ihrem Ehemann gemeinschaftlich gehörte, die anzeigepflichtige Summe von DM 30.000 pro Person sei demnach nicht erreicht gewesen, teilten die zuständigen Richter nicht.
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eingetragen am 24.09.2005
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Quelle: OLG Karlsruhe
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